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   VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095   

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VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095 (https://dejure.org/2014,12703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095 (https://dejure.org/2014,12703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 10 ZB 12.1095 (https://dejure.org/2014,12703)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.1996 - 11 B 150/95 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854

    Spezialpräventive Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173

    Die Rechtsfolgen des § 6 Satz 1 StAG treten ohne Rücksicht auf Gestaltung und

    Der hiergegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2014 - 10 ZB 12.1095).
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 20 ZB 18.173

    Bemessungszeitraum einer Gebührenkalkulation

    Hierzu ist erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, weshalb diese für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 20 ZB 18.2418

    Zu den Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Hierzu ist erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; vorbeugende Bekämpfung von Straftaten; Verdacht

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 30.10.2013 - M 25 K 12.3360

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Über den daraufhin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegten Antrag auf Zulassung der Berufung ist bislang nicht entschieden worden (dortiges Az.: 10 ZB 12.1095).
  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 20 ZB 21.15

    Beitragsrechtliche Bewertung von Gebäudeteilen

    Hierzu ist erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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